Ausgezeichnet: finvesto Depot für Kinder

Das Magazin ELTERN hat in der Juli-Ausgabe die besten Anbieter von Depots für Kinder ermittelt. Dabei gab es die Höchstnote - 5 Sterne - für das Depot von finvesto.

Das Magazin ELTERN hat in der Juli-Ausgabe die besten Anbieter von Depots für Kinder ermittelt. In der Kategorie „Fondsbanken“ gab es die Höchstnote - 5 Sterne - für das Depot von finvesto.

ELTERN hat das Institut für Vermögensaufbau gebeten, 30 Kinderdepots von Filial-, Fonds- und Direktbanken und Robo-Advisors zu bewerten. In den Kategorien "Kosten", "Voraussetzungen", "Investments & Universum" und "Services" wurden 30 Einzelkriterien analysiert. Zum Beispiel: Ist eine Einmalanlage erforderlich? Ab welchem Betrag kann angespart werden? Wie groß ist das Angebot an Fonds und ETFs? Kann ein Anlageprofil ermittelt werden?
Pro Kategorie gab es bis zu 25 Punkte. Anbieter mit 75 Punkten und mehr bekamen fünf Sterne. Diese Höchstnote erreichte das finvesto Depot U18 und zählt somit zu den besten Anbietern von Depots für Kinder.

 

ELTERN Siegel 2022


Früh sparen lohnt sich

Ausbildung, Studium oder Führerschein - Anlässe, um mit dem Vermögensaufbau für die Kinder oder Enkelkinder zu starten, gibt es viele. Gerade im aktuellen Niedrigzinsumfeld bieten Fonds und ETFs höhere Renditechancen als klassische Sparprodukte. Dabei gilt: Je früher desto besser! Denn das angesparte Kapital kann neben regelmäßigen Einzahlungen auch durch die direkte Reinvestition der Erträge und Ausschüttungen wachsen.

 

Das finvesto Depot auf einen Blick

  • 0 Euro Depotführungsentgelt für Minderjährige
  • Beträge ab 1 Cent anlegen
  • Auswahl aus über 8.000 sparplanfähigen Fonds und ETFs
  • Komfortabel online abschließen und verwalten
  • Ertragschancen des Kapitalmarkts nutzen

 

Schon gewusst?

Alle können mitsparen: Geldgeschenke können einfach direkt auf den Fonds/ETF im Depot überwiesen werden.

Hier finden Sie alle Informationen rund um das finvesto Depot für Kinder.

 

Hinweis: Preise und Auszeichnungen garantieren keinen Erfolg.