Vermögenswirksame Leistungen nutzen

Gewusst wie: So legen Sie Ihre VL in Fonds an

Sieben Millionen Arbeitnehmer verschenken regelmäßig Geld, ohne es zu wissen. Sie lassen ihren Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) verfallen. Sie auch? Mit einem VL-Fondssparplan können Sie sich bereits mit kleinen monatlichen Sparbeträgen ein Vermögen ansparen.

Ihre Vorteile mit einem VL-Fondssparplan

  • Legen Sie bis zu 480 Euro im Jahr vom Arbeitgeber in Ihren VL-Fondssparplan in einem finvesto Depot an
  • Zusätzlich sind bis zu 80 Euro im Jahr Förderung vom Staat möglich
  • Nutzen Sie die attraktiven Renditechancen des Kapitalmarkts
  • Verfügen Sie nach 7 Jahren frei über Ihr Vermögen

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In den nächsten sechs Jahren überweist Ihr Arbeitgeber monatlich die VL-Beiträge in Ihren VL-Sparplan. Nach max. einem Jahr Ruhezeit können Sie sich das Angesparte auszahlen lassen oder weiterhin Vermögen aufbauen.

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In Zeiten niedriger Zinsen sind viele Anleger auf der Suche nach Alternativen zum Bausparvertrag, Banksparplan oder zur Lebensversicherung. Eine attraktive Möglichkeit für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen sind Fondssparpläne (Beispielrechnung). Denn Fonds bieten die Chance auf eine hohe Rendite, sofern man bereit ist, auch Risiken in Kauf zu nehmen.

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Sie benötigen Ihr Erspartes nicht nach sieben Jahren? Lassen Sie es weiterhin investiert und nutzen Sie die Möglichkeit, mit aufeinanderfolgenden VL-Verträgen ein Vermögen aufzubauen, das Sie dann z. B. für Ihre Altersvorsorge nutzen können.

Quelle Schaubild

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Das Wichtigste in Kürze

FAQ zum VL-Sparen

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Wie der Name schon verrät, sollen sie zur Vermögensbildung beitragen und werden zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt (arbeitsrechtlich sind sie Bestandteil des Lohns oder Gehalts).

Zahlreiche Arbeitnehmer und auch Auszubildende sowie Beamte, Richter, Soldaten haben Anspruch auf VL. Teilzeitbeschäftigte erhalten VL, wenn auch oft nur anteilig. Berufseinsteiger haben häufig erst nach ihrer Probezeit einen Anspruch auf VL.

Je nach Tarifvertrag, betrieblicher Vereinbarung oder Arbeitsvertrag beteiligt sich der Arbeitgeber an einer der VL-Anlageformen wie z. B. einem Fondssparplan mit einer Sparrate von bis zu 40 Euro monatlich und maximal 480 Euro im Jahr.

Falls der Ihnen zustehende Betrag geringer ist, können Sie die Sparrate auch selbst bis zu diesem Betrag aufstocken. Es lohnt sich also, beim Arbeitgeber nach Vermögenswirksamen Leistungen zu fragen.

Wer erhält die staatliche Förderung?

Der Staat fördert VL-Fondssparpläne durch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Arbeitnehmer (einschließlich Heimarbeitnehmer) sowie Auszubildende, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die VL-Leistungen erhalten, können förderberechtigt sein.

Um die Förderung vom Staat zu erhalten, muss im Falle eines Fondssparplans das zu versteuernde Einkommen der oben genannten Personengruppen unterhalb folgender Grenzen liegen: 40.000 Euro bei Ledigen, 80.000 Euro bei Ehepaaren.

Egal ob Sie zulagenberechtigt sind oder nicht – mit einem VL-Fondssparplan können Sie einen zusätzlichen Grundstock zu Ihrer privaten Altersvorsorge bilden.

Die staatliche Förderprämie liegt bei 20 % der jährlichen VL-Einzahlungen in einen Fondssparplan. Bis zu maximal 400 Euro pro Jahr werden staatlich gefördert, d. h., Sie erhalten vom Staat eine Prämie von bis zu 80 Euro im Jahr.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Mit der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt.

Das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen läuft bei Bausparverträgen und Fondssparplänen grundsätzlich über sieben Jahre (Sperrfrist). Kündigen Sie innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist, so verlieren Sie die Ansprüche auf die staatliche Bezuschussung. Nach Ablauf der Sperrfrist überweist der Staat die Sparzulage zum Sparvertrag für die förderungsberechtigten Jahre.

Sie erhalten die Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber mit der Depoteröffnungsbesätigung per Post von uns zugesendet. Zudem hinterlegen wir sie auch in Ihrem Online-Postkorb im Dokument "Eröffnungsbestätigung" (Depot-/Kontostatus). So können Sie bei einem Wechsel des Arbeitgebers einfach darauf zugreifen.

Die Bescheinigung geben Sie ergänzt um die Höhe Ihres VL-Sparbetrags an Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie selbst etwas zuzahlen, können Sie das ebenfalls ergänzen (max. 40 Euro im Monat). Ihr Arbeitgeber wird die Sparraten dann monatlich direkt auf Ihren VL-Sparvertrag überweisen.

Mindestsparrate

Für VL-Verträge haben wir keine Mindestsparrate. Auch kleinere VL-Beträge z. B. in Höhe von 6,65 Euro können bei uns angelegt werden.

Zahlungen vom Arbeitgeber

Die Vermögenswirksamen Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber zum Kauf von Fondsanteilen auf das in der Arbeitgeberbescheinigung angegebene Konto überwiesen. Die Überweisung muss nicht in festen Raten erfolgen.

Eigene Zahlungen

Im Jahr können bis zu 480 Euro vermögenswirksam angelegt werden. Für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber weniger zahlt, können Sie den Betrag selbst auf bis zu 40 Euro im Monat aufstocken. Dieser Betrag wird ebenfalls direkt vom Gehalt einbehalten und auf Ihren VL-Sparplan überwiesen. Über das Online-Banking können Sie jederzeit die Entwicklung Ihres VL-Fondssparplans beobachten.

Ausbleibende Zahlungen

Wenn der Arbeitgeber für ein volles Kalenderjahr keine Zahlungen leistet und die Erträge nicht wiederangelegt werden, gilt der VL-Vertrag als unterbrochen. Für nach Vertragsunterbrechung eingehende Zahlungen beginnt dann die Sperrfrist neu zu laufen.

Laufzeit

Der Anlagezeitraum wird durch das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt. Demzufolge dürfen Sie grundsätzlich innerhalb von sieben Jahren nicht über die Vermögenswirksamen Leistungen verfügen, ohne den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.

Die Laufzeit eines VL-Sparplans beträgt insgesamt sieben Jahre (Sperrfrist). Sechs Jahre wird in den Vertrag eingezahlt (Ansparphase), daraufhin folgt maximal ein Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss (Ruhephase).

Verfügbarkeit

Nach Ablauf der 7 Jahre werden die Fondsanteile als „freie“ Anteile in Ihrem Depot verwahrt. Sie können die Anteile in Ihrem Depot belassen und als Grundlage für Ihren weiteren Vermögensaufbau nutzen oder frei über das Geld verfügen und den Zeitpunkt der Auszahlung selbst bestimmen.

Wenn Sie einen Folgevertrag abschließen oder sich durch weitere Zahlungen Ihres Arbeitgebers ein Folgevertrag aktiviert hat, unterliegen lediglich die im Rahmen des Folgevertrags neu angelegten Anteile der gesetzlichen Sperrfrist.